Gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Marcus Held aus Worms kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag bei nur einer Enthaltung seine Zustimmung erteilt. …
Berlin (dpa) – Gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Marcus Held aus Worms kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag bei nur einer Enthaltung seine Zustimmung erteilt. Eine inhaltliche Aussprache dazu gab es nicht – das ist in solchen Fällen üblich. Gegen den 41-jährigen früheren Bürgermeister von Oppenheim hatte die Staatsanwaltschaft zuvor unter anderem wegen Vergehen gegen das Parteiengesetz, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme ermittelt.
Unter dem Druck der massiven Vorwürfe und wiederholter Demonstrationen vor dem Rathaus in Oppenheim trat Held am 28. Februar 2018 von allen kommunalen Ämtern zurück. Die rheinland-pfälzische SPD legte dem studierten Juristen nahe, auch sein Bundestagsmandat zurückzugeben. Dem folgt er aber nicht.
Die Ermittlungen hatten begonnen, nachdem am 10. Februar 2017 eine Strafanzeige gegen Held eingegangen war. Im November 2017 wurden – nach entsprechender Genehmigung des Bundestags – Räume des Rathauses Oppenheim und eines Steuerberatungsbüros durchsucht.
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