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Cum-Ex: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

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Mit dubiosen Tricks ergaunerten Banker über Jahre mindestens 5,5 Milliarden Euro aus dem Staatssäckel. Nun könnte in Bonn bald Deutschlands erster Cum-Ex-Strafprozess gegen zwei frühere britische Aktienhändler beginnen.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage im Cum-Ex-Skandal erhoben

Bald könnte sich erstmals ein deutsches Gericht mit der strafrechtlichen Dimension des Cum-Ex-Skandals befassen: Am Bonner Landgericht ist eine Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft eingegangen. WDR und “Süddeutsche Zeitung” berichten, die Anklage richte sich gegen zwei Kronzeugen. Die beiden Briten sollen über Jahre hinweg Cum-Ex-Geschäfte betrieben und somit den deutschen Staat um Steuergeld erleichtert haben. Die früheren Banker erhalten nun die Klageschrift, die Anklage lautet auf Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen. Allein die Hauptakte soll 20.000 Seiten umfassen. Das Bonner Landgericht muss nun prüfen, ob es ein Hauptverfahren eröffnet.

Juristisches Neuland

Dann würde erstmals ein Gericht überprüfen, ob es sich bei den Cum-Ex-Geschäften nach deutschem Recht um Straftaten handelt oder nicht. Wegen seiner grundsätzlichen Wirkung dürfte ein mögliches Urteil allerdings seinen Weg durch die Instanzen gehen. Bislang verteidigten sich viele Beschuldigte mit der Argumentation, sie hätten nur eine Gesetzeslücke legal ausgenutzt. Sie machten sich den Umstand zunutze, dass die Kapitalertragssteuer zu gewissen Stichtagen fällig ist. Rund um diesen Stichtag ließen sie Aktien in schneller Folge den Besitzer wechseln. Dann zahlten sie pro Aktie einmal die Steuer, ließen sie sich aber für alle Interims-Besitzer zurückerstatten. Dem Staat und somit der Allgemeinheit wurden so laut Finanzministerium mindestens 5,5 Milliarden Euro abgeluchst. Die Zahl könnte sich noch erhöhen, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Lesen Sie hier: Cum-Ex – der größte Steuerraub aller Zeiten

Eine Anklage, kein Prozess

2017 war schon einmal eine Klage wegen mutmaßlichem Cum-Ex-Betrugs eingereicht worden. Allerdings prüft das Landgericht Wiesbaden immer noch, ob es sie zulässt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft dem Rechtsanwalt Hanno Berger und fünf früheren Händlern der HypoVereinsbank schwere Steuerhinterziehung vor. Die Anklage beziffert den durch sie verursachten Schaden auf mehr als 100 Millionen Euro. Berger, der als eine Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal gilt, hat die Vorwürfe mehrfach bestritten.

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Die Kölner Staatsanwaltschaft scheint nun das Gebaren viel grundsätzlicher durchdringen zu wollen. Laut WDR und “Süddeutscher Zeitung” sind die beiden Kronzeugen, die sich wohl bald in Bonn verantworten müssen, nur die ersten von rund 50 Verdächtigen, gegen die ermittelt wird. Den Behörden fehlen jedoch Ermittler: Sie suchen händeringend geeignetes Personal, um für eine Anklage ausreichende Beweise zu finden, bevor die Taten verjährt sind. Der Bund deutscher Kriminalbeamter bezifferte den Mangel allein in Nordrhein-Westfalen auf 30 bis 40 Fahnder.

ehl/kle (rtr, WDR, SZ)

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