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Der INF-Vertrag

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Brüssel (dpa) – Der INF-Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme (Intermediate Range Nuclear Forces) wurde 1987 von den USA und der damaligen Sowjetunion geschlossen.
Er verpflichtet beide Seiten zur Abschaffung aller landgestützten ballistischen Raketen und Marschflugkörper mit Reichweiten zwischen 500 und 5500 Kilometern. Zugleich untersagt er Produktion und Tests solcher Systeme.
Eine zeitliche Befristung des Vertrages gibt es nicht. Beide Seiten haben allerdings das Recht, sich aus dem Vertrag zurückzuziehen. Dies müssen sie sechs Monate im Voraus schriftlich ankündigen und auch begründen.
Russland hatte bereits 2007 Zweifel an der Aktualität des INF-Vertrages zum Ausdruck gebracht. Die Außen- und Verteidigungsminister der USA und Russlands beschlossen daraufhin eine Initiative, um andere Staaten in den Vertrag miteinzubeziehen. Sie konnte allerdings nie zum Erfolg gebracht werden.
Seit Jahren werfen sich mittlerweile Russland und die USA gegenseitig vor, den Vertrag zu verletzen. Die US-Vorwürfe gegen Russland beziehen sich auf ein Marschflugkörper-System mit dem Namen 9M729 – von der Nato auch SSC-8 genannt. Die russischen Vorwürfe beziehen sich auf die Technik, die die USA als Raketenabwehrsystem in Ländern wie Bulgarien und Polen stationiert haben.

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