Deutschland

Ermittler zerschlagen Drogen-Onlineshop

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Der Polizei ist ein Schlag gegen die Drogenkriminalität in Deutschland gelungen. Der bundesweit größte Drogen-Onlineshop wurde nach monatelangen Ermittlungen ausgehoben, elf Tatverdächtige wurden festgenommen.

Sichergestellte Ecstasy-Pillen

Sie sollen aus ihrem illegalen Shop praktisch täglich Päckchen mit Drogen verschiedenster Art an Internetkunden verschickt haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt (BKA) mitteilten. Die elf festgenommenen Verdächtigen seien im Alter von 24 bis 44 Jahren. Es handele sich um einen Niederländer, zwei Polen und acht Deutsche. Ihnen wird der bandenmäßige Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Als Hauptverdächtiger gilt ein 26 Jahre alter Mann aus dem Landkreis München, der den Shop im September 2017 aufgebaut und gemeinsam mit weiteren Männern betrieben haben soll.

Er sei der “Master Mind” der Gruppe gewesen, sagte die Leiterin der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität im BKA, Sabine Vogt. Allein während den eineinhalb Jahre andauernden Ermittlungen seien auf “Chemical Revolution” rund zwei Millionen Euro umgesetzt worden. Der 26-Jährige habe zuletzt auf Mallorca gelebt und sei Ende Mai bei seiner Einreise nach Deutschland festgenommen worden. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk

Bezahlung in Bitcoin

In dem Onlineshop wurden laut BKA vor allem synthetische Drogen wie Ecstasy und Amphetamin sowie Heroin, Kokain und Cannabis angeboten. Es gab Mengenrabatt, Kundenkommentare zur Qualität und Extra-Sparwochen für Speed. “Chemical Revolution” unterschied sich in manchen Dingen kaum von legalen Internetshops, wie der Sprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Georg Ungefuk, erläuterte. Allerdings lief die Bezahlung über die Kryptowährung Bitcoin, ausgeliefert wurde per Post und oft an fingierte Briefkästen. Die Geschäfte liefen über das offen zugängliche Internet, aber auch über das Darknet, wie Oberstaatsanwalt Ungefuk weiter ausführte.

Den unter dem Verdacht des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln stehenden Verdächtigen drohen im Fall einer Anklage und eines Prozesses Strafen zwischen fünf und fünfzehn Jahren Gefängnis.

qu/fab (afp,dpa)

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