Wissen und Technik

Für Eizellspende und Embryo-Adoption

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Das deutsche Embryonenschutzgesetz ist 30 Jahre alt und hoffnungslos veraltet. Es sollte reformiert werden, fordern Forscher der Leopoldina-Akademie

Befruchtet. Vier Tage alte menschliche Embryonen.

Noch bevor sich die neue Bundesregierung gebildet hat, mahnen Mitglieder einer Arbeitsgruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina ein Fortpflanzungsmedizingesetz an. Allein die Tatsache, dass inzwischen in Deutschland in jedem Jahr mehr als 80 000 künstliche Befruchtungen vorgenommen werden, verdeutliche dessen Wichtigkeit.

In einem am Mittwoch veröffentlichten Diskussionspapier weisen die Juristen, Mediziner und Ethikexperten auf Lücken und Unstimmigkeiten im 1990 verabschiedeten Embryonenschutzgesetz hin. Teilweise enthalte das fast 30 Jahre alte Gesetz überholte Vorstellungen von den biologischen Abläufen, etwa in der frühen Embryonalentwicklung. Vor allem aber sei die Ungleichbehandlung verheirateter und unverheirateter, heterosexueller und gleichgeschlechtlicher Paare problematisch. Eine Ungleichbehandlung der Geschlechter ergebe sich durch das Verbot der Eizellspende, die zum Beispiel für Frauen mit Kinderwunsch nach einer Krebstherapie in Frage kommt. Samenspenden sind dagegen erlaubt.

Auch die Rahmenbedingungen für das Einfrieren noch nicht befruchteter Eizellen für spätere Zeiten und für die Spende von Embryonen, die bei einer Reagenzglasbefruchtung gewonnen wurden und nicht mehr benötigt werden, an andere Paare mit Kinderwunsch (Embryo-Adoption) müssten geregelt werden. In diesem Punkt hatte der Deutsche Ethikrat 2016 ebenfalls eine Regelung angemahnt. Die Leopoldina-Arbeitsgruppe fordert zusätzlich gesetzliche Klarheit hinsichtlich der Kinder, die im Ausland von einer Leihmutter geboren wurden.

Der Gesetzgeber soll sich auch der „Ein-Embryo-Übertragung“ annehmen. Heute wird nach einer Befruchtung in der Petrischale die Entwicklungsfähigkeit der befruchteten Eizellen begutachtet. Anschließend wird nur ein Embryo eingepflanzt, um riskante Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden. Ein Vorgehen, das sich in Studien als sehr erfolgreich erwiesen hat, dem in Deutschland aber das Embryonenschutzgesetz im Weg steht.

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