Politik

Integrationsministerium: Keine Abschiebung aus Krankenhäusern

0

Abschiebungen direkt aus dem Krankenbett sollen in Rheinland-Pfalz nicht mehr möglich sein, teilte das Landesintegrationsministerium mit. Kritik gab es von Seiten der AfD.

Jetzt teilen:

MAINZ – Stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten sollen künftig nicht mehr aus dem Krankenhaus abgeschoben werden können. Das geht aus einem Rundschreiben des Integrationsministeriums hervor, das am Freitagnachmittag an alle rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden verschickt wurde. Die darin enthaltenen Handlungsanweisungen haben verbindlichen Charakter. Wie Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) erläuterte, müsse eine stationäre Behandlung spätestens zum Zeitpunkt der Abschiebung beendet sein. Werde die Behandlung verlängert, dürfe die Abschiebung trotz Flugtermin, etwa bei Dublin-Fällen, nicht durchgeführt werden.

„Die Kommunikationsebene für die Ausländerbehörde sind dabei ausschließlich die für die jeweilige Behandlung verantwortlichen Ober- und Chefärzte“, betonte die Grünenpolitikerin. Um den Entlassungstermin in Erfahrung zu bringen, müsse die Ausländerbehörde „im Vorfeld aktiv auf die jeweiligen Krankenhäuser zugehen“. Ein zentraler Punkt in dem Schreiben: Künftig wird zwischen der Reisefähigkeit und dem stationären Aufenthalt unterschieden. Selbst wenn die Reisefähigkeit vor dem stationären Aufenthalt bestanden hat, muss sie danach wieder neu auf den Prüfstand genommen werden, machte Dr. Daniel Asche, Leiter der Abteilung „Integration und Migration“ im Ministerium, deutlich. In dem Schreiben heißt es zudem, dass die Prüfung „möglichst“ von einem für das jeweilige Krankheitsbild qualifizierten Facharzt vorgenommen werden sollte.

Krankenhäuser dürfen nicht unter Druck gesetzt werden

Eine weitere Neuerung ist, dass Vorgehensweise und Kommunikation mit den Kliniken von der Ausländerbehörde in der Ausländerakte dokumentiert werden müssen. Für Spiegel sei das Schreiben entscheidend, um für mehr Rechtssicherheit zwischen Krankenhäusern und Ausländerbehörden zu sorgen. Asche betonte, dass selbst bei einer knappen Zeitleiste (etwa wegen eines Flugs) Krankenhäuser nicht unter Druck gesetzt werden dürften.

Nach Kroatien?

Aktuell lebt die schwangere, zuckerkranke Frau im Kreis Alzey-Worms. Nach Informationen dieser Zeitung ist die Einstellung ihres Diabetes weiter problematisch, die Entwicklung des Kindes aber gut. Anwalt Sven Brodt wartet täglich auf eine Entscheidung des Trierer Verwaltungsgerichts, ob die Familie nach der Geburt des Kindes nach Kroatien abgeschoben wird, wo zuerst ein Asylantrag gestellt worden war.

Dass ein akuter Regelungsbedarf in Rheinland-Pfalz besteht, hatte die Ministerin besonders nach zwei konkreten Vorfällen festgestellt. Wie mehrfach berichtet, sollte am 17. Oktober eine schwangere, zuckerkranke Iranerin aus der Mainzer Universitätsklinik abgeschoben werden. Der zweite Fall ereignete sich am 10. Januar: Eine junge Somalierin wurde direkt aus dem Pfalzklinikum Klingenmünster nach Italien abgeschoben. „Diese inakzeptablen Fälle haben mich sehr bewegt“, sagte Spiegel. Seit Oktober seien intensive Gespräche mit Krankenhausträgern, Behörden und Flüchtlingsinitiativen geführt worden, um das Rundschreiben zu entwickeln.

Kritik von der AfD

Verknüpfte Artikel

Verhinderte Abschiebungen: Flüchtlingsrat in Rheinland-Pfalz in der Kritik

Geplante Abschiebung: Schwangere Iranerin nicht reisefähig

Weiter Diskussionen nach versuchter Abschiebung

Fragen und Antworten zur Abschiebung der schwangeren Iranerin

Kritik an versuchter Abschiebung von Iranerin wächst

Kritik an dem Dokument wurde von der AfD geäußert. „Obwohl wir die Intention begrüßen, Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen, erscheint uns ein pauschales Rückführungsverbot aus Krankenhäusern nicht angemessen“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Frisch. Seiner Meinung nach bestehe nun die Gefahr, dass gesunde Personen eine Krankheit vortäuschen, um ihre Rückführung zu verhindern.

Muslima klagt vor OVG gegen Burkini-Verbot

Previous article

Dreyer und Lewentz gedenken Opfer des Völkermords in Ruanda

Next article

You may also like

Comments

Leave a reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

More in Politik