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Keine finale Entscheidung zu Polizeikosten

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Das Land Bremen streitet mit der DFL darüber, wer die Polizeikosten bei Hochrisiko-Spielen zu tragen hat. Das Bundesverwaltungsgericht klärt die Frage nicht abschließend, aber Gebühren für die Klubs sind rechtens.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Streit um die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Fußball keine Entscheidung getroffen. Es verwies den Fall zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen. Das teilte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier am Freitag in Leipzig mit. Er betonte allerdings, dass die Gebühr generell verfassungskonform sei. Damit geht die juristische Auseinandersetzung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Fußball Liga (DFL) in die nächste Runde.

Konkret ging es bei dem erwarteten Urteil um einen Gebührenbescheid des Landes Bremen an die DFL von rund 400.000 Euro aus dem Jahr 2015. Die DFL hatte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Bremen geklagt und gewonnen. Vor dem Oberverwaltungsgericht verlor die DFL anschließend aber. Nun sollte das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entscheiden, sah sich dazu wegen zu vieler ungeklärter Fragen aber nicht in der Lage.

DFL-Präsident fürchtet um Chancengleichheit

DFL-Präsident Reinhard Rauball

DFL-Präsident Reinhard Rauball fürchtet nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Gebühren für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen grundsätzlich verfassungskonform sind, um die Chancengleichheit. “Einige Vereine werden in Anspruch genommen, andere nicht. Bei den Größenordnungen, die diese Bescheide beinhalten, macht sich das schon deutlich bemerkbar”, sagte er nach dem Urteil in Leipzig. Rauball räumte ein, dass sich die DFL die Entscheidung anders vorgestellt habe. 

Bremen hatte der DFL bereits sieben Gebührenbescheide zugestellt. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hatte in der Verhandlung auf die hohen Umsätze hingewiesen, die der Fußball erziele, und daher eine Mitfinanzierung gefordert. “Ob jemand arm oder reich ist, kann überhaupt keine Rolle spielen bei der Frage, wer zuständig ist und wer bestimmte Gefahren abzuwehren hat”, hatte Rauball entgegnet.

Polizei: DFL-Gebühren als Einssatzzulage

Die Polizei muss “feindliche” Fanlager trennen

Zufrieden mit der grundsätzlichen Entscheidung des Gerichts, dass Fußballvereine an den Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisiko-Spielen beteiligt werden können, zeigte sich der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. “Wir sehen die Entscheidung sehr positiv, weil die Gebühren für die DFL grundsätzlich als rechtens angesehen werden”, sagte der 62-Jährige der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. “Ich bin sicher, dass die DFL, die Milliarden mit dem Fußball verdient, an den Kosten beteiligt werden wird. Das Ganze wird dann Modellcharakter für andere Bundesländer haben.”

Wendt fordert, die zu erwartenden Gebühren der DFL als Einsatzzulagen für die Bereitschaftspolizei zu nutzen. “Das Geld muss weitergeleitet werden an die Polizisten, die Woche für Woche ihren Kopf dafür hinhalten, dass hochkarätige Fußballspiele überhaupt stattfinden können”, sagte er. “Diese Beamte riskieren ihr Leben und ihre Gesundheit, um Hooligans und Fußball-Gewalt zu stoppen und sollten dafür belohnt werden.”

asz/sn (dpa, sid)

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