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Ministerium: mehr Transparenz bei Künstlicher Intelligenz

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Mainz (dpa/lrs) – Künstliche Intelligenz darf nach dem Willen des Verbraucherschutzministeriums nicht für verdeckte Bewertungen von Bürgern verwendet werden. Das Ministerium werde den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz der Bundesländer dazu nutzen, «sich insbesondere für mehr Transparenz bei algorithmenbasierten Entscheidungen und ein entsprechendes Diskriminierungsverbot» einsetzen, heißt es in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage aus der Grünen-Fraktion.

Auf der Grundlage von Algorithmen, also konkrete Handlungsanweisungen für digitale Systeme zum Umgang mit Daten, könne beeinflusst werden, «wer zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird und wer nicht, wer Kredite bekommt und wer nicht oder wer Versicherungen oder Handyverträge zu welchen Bedingungen angeboten bekommt», erklärte das Ministerium in Mainz. Konkrete Fälle seien der Landesregierung bislang zwar nicht bekannt. Es lasse sich aber auch für Rheinland-Pfalz nicht ausschließen, dass es zu «Diskriminierungen durch algorithmenbasierte Entscheidungen» kommen könne. Zum Verfahren für Kreditbewertungen durch die Wirtschaftsauskunftei Schufa habe das Ministerium keine eigenen Informationen.

Die digitalpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Pia Schellhammer, forderte eine umfassende gesellschaftliche Diskussion über Chancen und Gefahren der Künstlichen Intelligenz. Die Erkenntnisse daraus müssten in einer besonderen Landesstrategie festgehalten werden. «Heute haben wir noch die Chance, selbst die Standards zu definieren, nach denen Künstliche Intelligenz bei uns eingesetzt werden darf», erklärte Schellhammer. «Hier besteht Handlungsbedarf.»

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