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Weitere sichere Herkunftsländer: Jetzt schon kaum noch Asyl

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Berlin (dpa) – Schon heute scheitern fast alle Asylanträge aus den vier Staaten, die die Bundesregierung zu sicheren Herkunftsländern erklären will.

Denn viele Antragsteller aus Georgien sowie den nordafrikanischen Mittelmeer-Anrainern Tunesien, Marokko und Algerien kommen aus wirtschaftlichen Gründen und nicht wegen Verfolgung.

Für 188 Menschen aus diesen Ländern entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zwischen Januar und November 2018 auf Asyl, eingeschränkten Schutz oder Abschiebeverbot. Der Rest der 9355 Entscheidungen endete in Ablehnung oder Verfahrenseinstellung.

Gegen solche Entscheide können Antragsteller klagen, doch auch da gibt es für Menschen aus diesen vier Nationen nur wenig Aussicht auf Erfolg: In nur 71 Fällen entschieden Richter in den ersten drei Quartalen 2018 erstinstanzlich auf Flüchtlingsschutz oder Abschiebeverbot – bei insgesamt 4396 Entscheidungen.

Widerstand gegen die Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten kommt von Grünen und Linken. Sie sind an mehreren Landesregierungen beteiligt und können so über den Bundesrat Einfluss auf die Entscheidung nehmen. Er muss dem Vorhaben zustimmen.

Eine Übersicht:

ALGERIEN:

– Bamf-Entscheidungen (01-11/2018): 1968, davon 37 pro Asyl etc. – Gerichtsentscheidungen (01-09/2018): 784, davon 12 pro Schutz etc.

TUNESIEN:

– Bamf-Entscheidungen (01-11/2018): 805, davon 19 pro Asyl etc. – Gerichtsentscheidungen (01-09/2018): 311, davon 7 pro Schutz etc.

MAROKKO:

– Bamf-Entscheidungen (01-11/2018): 1685, davon 70 pro Asyl etc. – Gerichtsentscheidungen (01-09/2018): 807, davon 26 pro Schutz etc.

GEORGIEN:

– Bamf-Entscheidungen (01-11/2018): 4897, davon 62 pro Asyl etc. – Gerichtsentscheidungen (01-09/2018): 2494, davon 26 pro Schutz etc.

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