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Angeklagter in Neonazi-Prozess freigesprochen

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Ein halbes Jahr saß ein Mann im Prozess gegen das rechtsextreme «Aktionsbüro Mittelrhein» in Untersuchungshaft. Nun nimmt das sich seit Jahren hinziehende Verfahren eine weitere Wendung.

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Koblenz (dpa/lrs) – Im Mammutprozess gegen das rechtsextreme «Aktionsbüro Mittelrhein» ist ein Angeklagter freigesprochen worden. Die Beweismittel hätten den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung nicht bestätigt, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Koblenz am Freitag. Der heute 30-Jährige saß 2012 mehrere Monate in U-Haft. Zuvor hatte die «Rhein-Zeitung» über den Freispruch berichtet.

Der Mann wurde laut der Sprecherin am Donnerstag freigesprochen. Sein Mandant habe erleichtert reagiert, sagte der Anwalt Ingo Fromm der Deutschen Presse-Agentur. Der Freispruch habe sich aber schon angedeutet. Das Verfahren gegen den nun Freigesprochenen war vom Hauptverfahren abgetrennt worden.

Nach Angaben seines Anwalts war der Mann 2012 für etwa ein halbes Jahr in U-Haft gewesen. «Eine fatale Fehleinschätzung», sagte er. Die Staatsanwaltschaft habe mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Laut Landgericht ist der heute 30-Jährige für seine Zeit in U-Haft zu entschädigen. Pro Tag in Haft gebe es 25 Euro. Er könne aber noch andere Kosten geltend machen. Dies würde in einem eigenen Verfahren vor einem Zivilgericht ermittelt werden.

«Wir werden uns das offenhalten und die Rechtssprechung dazu auswerten», sagte sein Anwalt. Sein Mandant habe in der Zeit nicht mehr seinem Beruf nachgehen können. Ihm fehle eine Entschuldigung des Staatsanwalts.

Der «Rhein-Zeitung» sagte die Staatsanwaltschaft Koblenz: «Zunächst bedauert die Staatsanwaltschaft es natürlich sehr, wenn ein Unschuldiger durch ein Strafverfahren Nachteile erleidet. Ausschließen lässt sich dies allerdings nach dem System des deutschen Strafverfahrens leider nicht, da die Staatsanwaltschaft Anklage erheben muss, wenn eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit – ein sogenannter hinreichender Tatverdacht – besteht.»

Das Verfahren zu Straftaten aus dem Umkreis der rechtsextremen Organisation Aktionsbüro Mittelrhein hatte im Sommer 2012 gegen ursprünglich 26 Angeklagte begonnen. Nach fast fünf Jahren platzte diese erste Auflage des Prozesses 2017 und nach mehr als 300 Verhandlungstagen ohne Urteil, weil ein Richter in Pension ging und es keinen Ergänzungsrichter mehr gab.

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen hatte Erfolg, im Oktober 2018 begann die zweite Runde. Doch bereits nach wenigen Wochen war aus formalen Gründen bei der Besetzung der Kammer vorerst erneut Schluss. Im Februar 2019 begann die dritte Auflage. Mit dem Freispruch am Donnerstag schrumpft die Zahl der verbliebenen Angeklagten auf zwölf.

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