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BGH-Urteil zu Revisionen nach Prozess gegen Ex-Agent Mauss

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Karlsruhe (dpa) – Jahrzehntelang bot der Geheimagent Werner Mauss Stoff für Mythen und Legenden – heute muss der 78-Jährige um seine Freiheit bangen.

Nach dem Strafprozess gegen ihn wegen Steuerhinterziehung verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein Urteil über die Revisionen von Anklage und Angeklagtem. Das Landgericht Bochum hatte Mauss 2017 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. (Az. 1 StR 347/18)

Der Privatagent, der im Hunsrück lebt, war auch für die Bundesregierung in geheimer Mission unterwegs und hatte bei weltweiten Einsätzen mit Geiselnehmern, Drogenkartellen und Terroristen zu tun. Vor Gericht geht es um einen in den 1980er Jahren von Auftraggebern eingerichteten millionenschweren Treuhandfonds. Daraus finanzierte Mauss seine Tätigkeit, aber auch riskante Wertpapiergeschäfte. Die Erträge von mehr als 35 Millionen Euro aus den Jahren 2002 bis 2011 verschwieg er dem Finanzamt, obwohl das mehrfach zwischen Stiftungen und Konten hin und her transferierte Geld aus dem Fonds nach und nach sein Privatvermögen geworden war.

Das Landgericht bezifferte den strafrechtlich relevanten Steuerschaden auf 13,2 Millionen Euro, nahm Mauss aber ab, dass er so hohe berufliche Ausgaben hatte, dass er davon nur 2,58 Millionen Euro hätte bezahlen müssen. Außerdem hielten ihm die Richter unter anderem «seine durchaus beeindruckende Lebensleistung» zugute.

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