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Ein Überblick: Wie es bei den EU-Spitzenämtern weitergeht

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Sicher hat Ursula von der Leyen den Posten als Präsidentin der EU-Kommission noch nicht. Das Europaparlament hat noch ein Wort mitzureden. Aber wie sieht es bei den anderen Spitzenpositionen aus?

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Brüssel (dpa) – Wochenlang wurde verhandelt, ehe Kanzlerin Angela Merkel und ihre EU-Kollegen zum Ergebnis kamen. In Stein gemeißelt ist das Paket der europäischen Spitzenposten aber noch längst nicht.

Wer bekommt welchen Posten?

Kanzlerin Angela Merkel und ihre EU-Kollegen haben am Dienstag ein Personalpaket aus fünf Spitzenämtern geschnürt. Ursula von der Leyen (CDU) soll im Herbst Präsidentin der EU-Kommission werden, der belgische Liberale Charles Michel Präsident des Europäischen Rats und die Französin Christine Lagarde soll die Europäische Zentralbank führen. Außerdem ist der spanische Sozialdemokrat Josep Borrell als EU-Chefdiplomat vorgesehen.

Für die Präsidentschaft des Europaparlaments schlug der EU-Gipfel vor, die ersten zweieinhalb Jahre mit einem Sozialdemokraten zu besetzen und anschließend einen Christdemokraten zu wählen. Das Parlament kam diesem Vorschlag am Mittwoch bereits nach und wählte den Italiener David-Maria Sassoli an seine Spitze. In zweieinhalb Jahren soll der CSU-Politiker Manfred Weber folgen.

Was sind das für Ämter?

Der PRÄSIDENT DER EU-KOMMISSION ist Chef einer Behörde mit rund 32.000 Mitarbeitern. Er gibt die politische Linie der Kommission vor. Die Kommissare sind wie in einem Kabinett für bestimmte Themen zuständig. Die Kommission legt Entwürfe für Gesetze vor, die vom EU-Parlament und vom Rat der Mitgliedsländer beraten werden. Sie überwacht zudem die Einhaltung von EU-Recht in den Staaten.

Der RATSPRÄSIDENT koordiniert die Kontakte der EU-Staats- und Regierungschefs und moderiert die Gipfel, setzt die Themen und vermittelt in Streitfragen. Er wird für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt, maximal erhält er zwei Amtszeiten. Der AUßENBEAUFTRAGTE ist Chefdiplomat der EU und zudem Vizepräsident der Kommission. Der PARLAMENTSPRÄSIDENT hält Kontakt zum Europäischen Rat, bei Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs ist er jeweils am Anfang dabei. Das Amt hat aber mehr repräsentativen Charakter.

Der PRÄSIDENT DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (EZB) steht dem EZB-Rat vor und repräsentiert die Bank bei internationalen Treffen. Die Zentralbank mit Sitz in Frankfurt entscheidet wichtige Fragen der Geldpolitik in der Euro-Zone und bestimmt unter anderem den Leitzinssatz, der auch für Sparer und Kreditnehmer wichtig ist. Die EZB soll zudem für Preisstabilität sorgen.

Wie geht es jetzt weiter?

Kritisch könnte es vor allem für von der Leyen werden. Die Staats- und Regierungschefs dürfen die neue EU-Kommissionsspitze zwar vorschlagen, aber das Parlament muss noch mehrheitlich zustimmen. Dort regt sich Widerstand. Die Abstimmung ist voraussichtlich Mitte Juli. Sollte von der Leyen im Parlament durchfallen, müssten die Staats- und Regierungschefs einen neuen Vorschlag vorlegen.

Falls es hingegen eine Mehrheit für die CDU-Politikerin gibt, kann sie am 1. November die Nachfolge von Jean-Claude Juncker antreten. Dann läge es auch an ihr, Borrell als Außenbeauftragten anzunehmen.

Charles Michel hat seinen Posten als Ratschef hingegen sicher. Er tritt seine zweieinhalbjährige Amtszeit am 1. Dezember an und könnte 2022 für eine weitere Periode gewählt werden. Auch Christine Lagarde muss nicht um ihren Posten an der EZB-Spitze bangen. Sie muss von den Finanzministern zwar noch offiziell für das Amt vorgeschlagen werden, die dürften sich aber nicht gegen die Empfehlung der Staats- und Regierungschefs stellen. Anschließend würde sie am 1. November ihre achtjährige Amtszeit antreten.

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