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Nächste Instanz bestätigt: Muslimische Kita muss schließen

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Rund zehn Jahre lang bestand der landesweit einzige muslimische Kindergarten in Mainz. Diese Geschichte endet nun. Die Behörden ordneten die Schließung an, die Gerichte haben an der Entscheidung nichts auszusetzen. Der Trägerverein sieht sich ungerecht behandelt.

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Koblenz/Mainz (dpa/lrs) – Die Schließung für die einzige muslimische Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz ist juristisch vorerst in trockenen Tüchern. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz bestätigte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine vorangegangene Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts und wies eine Beschwerde des Trägervereins dagegen ab. Der Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb des Al Nur-Kindergartens in Mainz sei rechtmäßig. «Es gibt kein weiteres Rechtsmittel», sagte ein OVG-Sprecher. Der Beschluss in dem Eilverfahren sei unanfechtbar (Az.: 7 B 10490/19.OVG).

Auch das OVG kam zu dem Schluss, dass das Wohl der in der Einrichtung betreuten Kinder gefährdet ist und der Trägerverein gegen Auflagen verstoßen hat. Das Landesjugendamt hatte die Schließung ursprünglich zum 31. März angeordnet, das Verwaltungsgericht hatte eine Duldung des Betriebs bis Ende April – also bis zum (heutigen) Dienstag – verfügt.

Träger des Kindergartens ist der Moscheeverein Arab Nil-Rhein. Dieser habe im Umfeld des Kindergartens Personen auftreten lassen, die islamistische Auffassungen vertreten hätten, befand das OVG. Diese stünden mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht in Einklang. Auch sei der Trägerverein beispielsweise der Auflage, regelmäßig mit anderen Kindergärten zusammenzuarbeiten, nicht ausreichend nachgekommen.

Dem widersprach der Vorsitzende des Moscheevereins, Samy El Hagrasy. Es habe Kooperationen mit anderen Kitas gegeben. Dass das OVG nun von einer Gefahr spreche, dass die gesellschaftliche Integration der Kinder erschwert werde, könne er nicht akzeptieren. «Das entspricht nicht der Realität.» Grundsätzlich kritisierte El Hagrasy, dem Al Nur-Kindergarten seien Auflagen gemacht worden wie keiner anderen Einrichtung. Er hofft auf weitere Gespräche mit dem Landesjugendamt und verwies auf einen dort platzierten Widerspruch des Vereins.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung teilte mit, der Verein habe diesen Widerspruch noch nicht begründet. Hierfür sei eine Frist bis zum 6. Mai eingeräumt worden, dann werde binnen drei Monaten entschieden. Anschließend stehe dem Verein erneut der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Erste Instanz sei – wie zuletzt schon im Eilverfahren – das Verwaltungsgericht, die zweite das OVG.

Zum am Dienstag bekanntgewordenen OVG-Beschluss erklärte Landesamtspräsident Detlef Placzek: «Ich begrüße die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichtes und sehe mit dem Urteil des heutigen Tages unsere Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt.» Das Kindeswohl dürfe nicht zur Diskussion stehen. «Ich hoffe, dass sich die Eltern im Interesse der Kinder um einen neuen Kindergartenplatz bemüht haben.» In welchem Umfang Eltern dafür die bis Ende April verlängerte Frist bis zur Schließung genutzt hätten, sei nicht bekannt.

Der Arab Nil-Rhein Verein hatte die Betriebserlaubnis im Jahr 2008 erhalten, sie umfasste 22 Plätze. Zuletzt seien noch 19 Kinder in dem Haus gewesen, sagte El Hagrasy. Zahlreiche Eltern hätten bis zuletzt gehofft, dass es weitergehe, nun habe man den Kindergarten am Dienstag schließen müssen. Die behördliche Schließung der Einrichtung ist der erste Fall dieser Art in Rheinland-Pfalz.

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