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Landesregierung verbietet Abschiebungen aus Kliniken

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Flüchtlingsorganisationen haben der rot-grün-gelben Landesregierung vorgeworfen, von ihrem Anspruch einer humanitären Politik abzurücken. Als einen Beleg nannten sie zwei Abschiebungen aus Kliniken. Die sind künftig untersagt.

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Mainz (dpa/lrs) – Abgelehnte Asylbewerber dürfen in Rheinland-Pfalz nicht mehr aus Krankenhäusern abgeschoben werden. Das sieht ein Rundschreiben des Integrationsministeriums in Mainz an alle Ausländerbehörden vor. «Spätestens zum Zeitpunkt der Abschiebung muss eine stationäre Behandlung beendet sein», zitierte das Ministerium am Freitag aus dem Dokument. Solche ministerielle Rundschreiben hätten einen verbindlichen Charakter. «Sie enthalten Handlungsanweisungen für die Ausländerbehörden.»

Die Ausländerbehörden müssen demnach eine entsprechende Entscheidung der fachlich zuständigen Ober- oder Chefärzte einholen. «Den Dialog mit der Klinik» müssen sie in der Ausländerakte dokumentieren.

«Mit diesem Rundschreiben werden Patientinnen und Patienten, die sich in stationärer Behandlung befinden, konsequent vor einer Abschiebung geschützt», sagte Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) laut Mitteilung. «Zudem gibt es mehr Rechtssicherheit bei Ausländerbehörden und Kliniken.»

Die Behörden seien auch angehalten, nach einem stationären Krankenhausaufenthalt besonderes Augenmerk auf die gesundheitliche Situation der Patienten zu legen. Die Prüfung der Reise- und Transportfähigkeit solle möglichst eine qualifizierter Mediziner übernehmen.

Zwei Abschiebungen aus einem Krankenhaus hatten Flüchtlingsorganisationen als Beleg dafür gewertet, dass die Landesregierung von ihrer humanitären Politik abrücke. «Mit zunehmender Sorge beobachten wir den Umgang rheinland-pfälzischer Behörden mit Menschen, die in Deutschland Asyl beantragt und – trotz vielfach guter Gründe – keinen Schutzstatus erhalten», heißt es zu Beginn einer am Dienstag vorgestellten gemeinsamen Erklärung des Flüchtlingsrats, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und des Initiativausschusses für Migrationspolitik.

Die AfD hält ein pauschales Rückführungsverbot aus Krankenhäusern nicht für angemessen. Es steht zu befürchten, dass auch gesunde Personen versuchen könnten, sich durch das Vortäuschen einer Krankheit ihrer Rückführung zu entziehen. «Es steht zu befürchten, dass auch gesunde Personen versuchen könnten, sich durch das Vortäuschen einer Krankheit ihrer Rückführung zu entziehen», sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Michael Frisch. Er begrüßte jedoch die Absicht, Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen.

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