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Polizei hat dringende Warnung! Öffnen Sie niemals diese E-Mail

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Die Polizei Lübeck warnt vor einer E-Mail und deren Anhang. Ein Bußgeldbescheid soll Opfer in die Falle locken. Das steckt hinter der mysteriösen Mail.

  • Aktuell kursiert eine gefährliche E-Mail in Lübeck
  • Die Polizei warnt eindringlich vor dem Öffnen der E-Mail
  • Betrüger wollen wohl einen Trojaner auf dem Computer installieren

Lübeck – Gleich zwei Anzeigen sind aktuell beim Polizeirevier in Heiligenhafen erstattet worden. Dabei geht es um eine E-Mail und einen Bußgeldbescheid. nordbuzz.de* berichtet von dem Fall in Schleswig-Holstein.

Nach Angaben der Polizei Lübeck werden Firmen falsche Bußgeldbescheide unter dem Logo der Polizei in Brandenburg zugesandt. Den Betroffenen wird in dem Bescheid vorgeworfen, mit dem Auto zu schnell gefahren zu sein. Deshalb haben sie den vermeintlichen Bußgeldbescheid erhalten. Dieser wäre durch Öffnen eines Anhanges in der E-Mail zu lesen.

Lübeck: Polizei warnt in Schleswig-Holstein vor E-Mail mit Trojaner

Achtung! Die Polizei Lübeck warnt eindringlich davor, den Anhang der E-Mail zu öffnen. Die Beamten vermuten, dass Betrüger auf diesem Wege versuchen, einen Trojaner auf Ihrem Computer zu installieren. Der Virus würde ihr Gerät verseuchen und für Betrüger zugänglich machen.

Die Kriminalpolizei Oldenburg in Holstein hat dazu die Ermittlungen aufgenommen.

Polizei Lübeck veröffentlicht Bußgeldbescheid aus E-Mail

Der Bußgeldbescheid im Wortlaut: „Sie werden beschuldigt, als Fahrer des Fahrzeugs, der am 19.06.2019 um 14.35 in Am Wall, Spandau folgende Gesetzesverstöße begangen hat: Sie überstiegen die Geschwindigkeitsgrenze außerhalb geschlossener Ortschaft um 14 km/h. Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 74 km/h § 41 Abs 2, § 49 StVO. § 24 StVG.

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG. Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (§ 41 Abs 2, § 49 StVO. § 24 StVG.)

  • Geldbuße: 100 Euro
  • Gebühr: 25 Euro
  • Auslagen Verwaltung: 3,50 Euro
  • Auslagen der Polizei: 0 Euro
  • Sonstige Auslagen: 0 Euro“

Im Betreff der E-Mail steht „Straf Benachrichtigung – 85DB9894“. Absender der bedrohlichen E-Mail ist „Zentraldienst der Polizei | Zentralen Bußgeldstelle.“ Die E-Mail des Absenders lautet „white@mailserver-site.info“.

E-Mail nicht öffnen: Kriminalpolizei Oldenburg in Holstein vermutet Betrüger hinter Trojaner

Die Polizei Lübeck warnt in diesem Fall noch einmal ausdrücklich davor, Dateianhänge in E-Mails niemals ungeprüft zu öffnen. Ganz gleich, ob es sich dabei um scheinbar ungefährliche Dateien wie Bilder, Dokumente oder sonstige Dateien handelt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie sicherheitshalber beim Absender nach der Echtheit der E-Mail und der angehängten Datei nach. Weitere Hinweise finden Sie auf der Beratungsseite der Polizei zu Gefahren im Internet wie Viren und Trojaner.

Gefährlich wurde es auch für eine Frau in Hamburg bei einem versuchten Sexualdelikt, wie nordbuzz.de berichtet.

heu

*nordbuzz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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