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Richterin: Werte unstreitig überschritten

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Mainz (dpa/lrs) – Im Verfahren um ein mögliches Diesel-Fahrverbot in Mainz hat das Verwaltungsgericht von unstreitig erhöhten Werten an Stickstoffdioxid in der Luft gesprochen. Diese Überschreitung der Grenzwerte an einer Messstelle gebe es schon seit Längerem, sagte die Vorsitzende Richterin Stefanie Lang am Mittwoch. «Wir können feststellen, dass der Grenzwert nicht eingehalten werden kann.»
Die Stadt habe insofern die Verpflichtung, Maßnahmen für eine kurzfristige und dauerhafte Minderung in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Der Kommune zufolge sei mit der geplanten Fortschreibung des Planes der Grenzwert bis Ende 2019 einhaltbar. Die Frage sei nun, ob das auch zu schaffen sei und ob dies angesichts eines seit Anfang 2010 geltenden Grenzwerts schnell sei. Bei dem Verfahren geht es um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt. Die DUH fordert Diesel-Fahrverbote in Mainz.

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