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Ex-Landtagspräsident zu Haftstrafe auf Bewährung verurteilt

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Wegen Untreue-Vorwürfen beim Saar-Sport hat Klaus Meiser bereits seine wichtigsten Ämter verloren. Nun ist er vom Landgericht verurteilt worden. Die Anklage prangert Missstände in den Strukturen des LSVS an.

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Saarbrücken (dpa/lrs) – In der Finanzaffäre beim Landessportverband für das Saarland (LSVS) ist dessen früherer Präsident und Saarbrücker Ex-Landtagspräsident Klaus Meiser (CDU) wegen Untreue in fünf Fällen und Vorteilsgewährung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Vollstreckung wird gegen Zahlung von 60 000 Euro zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus verurteilte das Landgericht Saarbrücken am Donnerstag die beiden ehemaligen LSVS-Präsidiumsmitglieder Franz Josef Schuman und Karin Susanne Nonnweiler wegen Vorteilsgewährung zu Geldstrafen über jeweils 90 Tagessätze in Höhe von 250 beziehungsweise 100 Euro. Sie gelten damit noch nicht als vorbestraft. (Aktenzeichen: 2KLs5Js 69/18 4/18)

Das Gericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft und Verteidiger, die sich am ersten Prozesstag bei einem Rechtsgespräch auf den Strafrahmen geeinigt hatten. Alle drei Angeklagten hatten gestanden. Zudem gab Meiser dem Landessportverband für das Saarland nach Aussage seines Verteidigers inzwischen eine notarielle Schuldanerkennung in Höhe von 60 000 Euro und erstattete dem Sportverband 3261 Euro für private Essensrechnungen, die er mit der LSVS-Kreditkarte bezahlt hatte.

Im Mittelpunkt der Anklage stand ein Beschluss des LSVS-Präsidiums, eine Feier von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) zu dessen 70. Geburtstag im November 2017 mitzufinanzieren. Der Minister hatte das Angebot abgelehnt und Speisen und Getränke selbst bezahlt. Noch schwerwiegender wertete das Gericht bei Meiser, dass er seine Lebensgefährtin zwei Jahre lang heimlich beim LSVS beschäftigt hatte und ihr für diese Scheintätigkeit 30 000 Euro gezahlt wurden. Darüber hinaus musste sich der frühere Präsident noch für die Übernahme von Bewirtungskosten durch den LSVS verantworten, unter anderem bei zwei Betriebsausflügen des Landtages.

Bei der Strafzumessung war die Große Wirtschaftskammer von einem besonders schweren Fall der Untreue ausgegangen, da Meiser die Taten «in gravierender Weise» unter Missbrauch seiner Befugnis als Amtsträger begangen habe, so die Vorsitzende Richterin Christiane Schmitt. Strafmildernd war unter anderem hinzugekommen, dass durch die Verurteilung nun auch der Verlust seiner Ansprüche auf Versorgungsbezüge als Landtagsabgeordneter im Raum stehe. Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe hatte erklärt, Meiser werde «voraussichtlich seine Pensionsansprüche als Abgeordneter verlieren».

Uthe verwies auf die jahrzehntelangen Missstände bei den Strukturen in dem Verband, die «zu Korruption und Machtmissbrauch geradezu eingeladen» hätten und zu Meisers Gunsten zu werten seien. Zu den Kennzeichen habe gezählt, dass alle Entscheidungsgremien, die die Gelder für den Sport verteilten, «weitgehend unkontrolliert und ohne parlamentarische Kontrolle agieren» konnten. Dies sei «eines der Grundübel des Systems» gewesen. Auch bei der Saartoto GmbH würden öffentliche Gelder «in nicht transparenter Weise durch mächtige Politiker» verteilt, ebenso wie beim LSVS. Uthe: «Eine interne Kontrolle, die an sich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, gab es nicht. Auch keine Rechtsaufsicht, die diesen Namen verdient.»

Meiser selbst entschuldige sich in seinem Schlusswort für die Fehler, die er gemacht habe. «Für entsprechende Schäden stehe ich gerade», sagte er. Zudem dankte er seiner Familie und seinem persönlichen Umfeld, die in schwierigen Zeiten zu ihm gestanden hätten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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